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Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, ein Beschwerdeverfahren für die Meldung von Verstößen gegen die LkSG-Schutzziele einzurichten. Betroffen von der LkSG-Regelung sind seit Anfang 2023 Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten mit Hauptsitz oder Zweigniederlassung in Deutschland. Ab 1. April 2024 gilt sie auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.
Sie möchten eine Beschwerde oder einen Hinweis zu Unternehmen einreichen, welche aus Ihrer Sicht gegen das LkSG verstoßen?
Auf dieser Seite steht Ihnen dazu die Verfahrensordnung (Stand 15. November 2023) zur Umsetzung des „Beschwerdeverfahrens“ gemäß Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG) als Branchenregelung in deutscher, englischer und französischer Sprachversion zum Download zur Verfügung.
Nach Eingang Ihrer Beschwerde bei den in der Verfahrensordnung genannten Ansprechpersonen wird Ihre Beschwerde durch uns geprüft. Ihre Hinweise werden ggf. zur Einleitung weiterer Maßnahmen verwendet. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie von uns eine Rückmeldung. Ihre Beschwerde wird selbstverständlich vertraulich behandelt. Eine anonyme Eingabe ist möglich, in diesem Fall erfolgt keine Rückmeldung.
© 2023 wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V.
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