Das Land Nordrhein-Westfalen hat in den Bundesrat einen Verordnungsantrag zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) eingebracht (BR-Drs. 210/20). Demnach sollen die im Anhang benannten Anlagen zum Vulkanisieren von Silikonkautschuk mit Peroxid ab 50 Kilogramm Kautschuk pro Stunde und mit halogenierten Peroxiden ab 30 Kilogramm Kautschuk pro Stunde genehmigungsbedürftig werden. Durch die Erweiterung auf alle Peroxide wären nicht nur Silikonkautschuk, sondern auch andere Synthesekautschuke betroffen – mit gravierenden Folgen für die Industrie.