Das Bundeskabinett hat am 21. Dezember 2016 den „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2016 — 2020“ (NAP) verabschiedet. Die
Bundesregierung formuliert darin ihre Erwartung an die Unternehmen, die unternehmerische Sorgfaltspflicht bei der Achtung der Menschenrechte in angemessener Weise einzuhalten. Der wdk hat exklusiv für seine Mitglieder einen Leitfaden erstellt, der sie bei der Umsetzung der NAP-Vorgaben unterstützen soll. Er steht im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.