Der Hauptgeschäftsführer des wdk, Boris Engelhardt, weist deshalb darauf hin, dass die Folgen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes die Krisenlage in den Unternehmen unnötig verschärft: „Die hohen Energiekosten belasten die Unternehmen zusätzlich und erschweren die Bewältigung der Corona-Pandemie. Deshalb müsse die Bundesregierung jetzt dringend für die notwendige Entlastung der betroffenen Unternehmen im nationalen Emissionshandel sorgen und die entsprechende Verordnung vorlegen. “Zumindest für eine Übergangszeit muss angesichts der schwierigen Lage der Unternehmen durch die Corona-Krise das gesamte produzierende Gewerbe um einen überwiegenden Teil der CO2-Kosten entlastet werden. Dies ist umso dringender, als die ursprünglich im Gegenzug zur Belastung durch den CO2-Preis zugesagte Senkung des Strompreises nicht eingetreten ist. Allenfalls ist eine Stabilisierung des Strompreises auf viel zu hohem Niveau festzustellen. Auch hier muss die Bundesregierung durch eine Neuordnung der Abgaben und Umlagen im Energiebereich endlich liefern.“
Die Bundesregierung hatte zugesagt, bis Ende vergangenen Jahres eine Verordnung vorzulegen, mit der die dringend notwendige Entlastung der Unternehmen geregelt werden soll. Diese Verordnung liegt immer noch nicht vor, sodass die Betriebe jetzt die volle CO2-Mehrbelastung zu tragen haben.