„Die Ausnahmesituation verpflichtet die Energiepolitik, darüber hinaus alle weiteren Belastungen auf die Strom- aber auch Erdgaspreise sehr zeitnah auf den Prüfstand zu stellen.“ ergänzt Martin Kopf, Vorsitzender des Industrieverbandes Feuerverzinken. „Die im vergangenen Jahr eingeführte CO₂-Bepreisung in Deutschland kann bei Erdgaspreisen von mehr als 10 Cent/KWh keine Lenkungswirkung entfalten, solange der Industrie noch keine Alternativen zur Verfügung stehen. Die einzige Lenkungswirkung ist in dieser Situation die Verlagerung von Arbeitsplätzen in das benachbarte Ausland.“
Die Absenkung oder Aussetzung von fiskalischen Energiepreisbestandteilen ist ausdrücklich von der EU-Kommission als kurzfristige Reaktion auf die Energiepreiskrise vorgeschlagen und beihilferechtlich ermöglicht worden. Mittelfristig sollte auf EU-Ebene über Mechanismen nachgedacht werden, die eine zukunftssichere Versorgung der Industrie mit grünen Energien zu international wettbewerbsfähigen Preisen sicherstellen. Der Europäische „Green Deal“ darf kein Wirtschaftsförderprogramm für andere Industrieregionen werden.