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Pressemeldung vom 12. August 2026

Deutsche Kautschukindustrie zum Start der nationalen Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung: B2B-Versand vereinfachen!

„Die Verzweiflung der deutschen Industrieunternehmen über die ab 12. August 2026 verpflichtende Umsetzung der europäischen Verpackungs-Regulierung PPWR spüren wir ganz hautnah“, so Boris Engelhardt, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes der deutschen Kautschukindustrie heute in Frankfurt am Main. „Die PPWR zielt auf den Konsumgüterbereich und passt nicht für den Versand zwischen Industrieunternehmen (B2B). Es ist, als müssen Sie Ihren Fuß in einen Schuh zwängen, der zwei Nummern kleiner ist: Es zwickt an allen Ecken. Und belastet mehr, als es nützt.“

Gerade die mittelständischen Unternehmen der Kautschukindustrie klagen über die erneut zunehmenden Bürokratiepflichten für jede einzelne von ihnen verpackte Sendung: Kennzeichnungsvorgaben, Dokumentationsvorgaben, verpflichtende Konformitätsbewertungsverfahren, Überwachungsvorgaben, Registrierungspflichten für jeden Versand ins Ausland. Engelhardt: „Faszinierend und erschreckend zugleich ist, dass die Unternehmen alle diese Vorgaben einhalten müssen, auch wenn sie nur an einen anderen Betriebsteil ihres Unternehmens versenden. Und auch wenn sie bereits benutzte Verpackungen umweltbewusst wiederverwenden.“

Die deutsche Kautschukindustrie fordert stellvertretend für die verarbeitende Industrie Europas konkret vom Gesetzgeber eine Anpassung der PPWR an die Besonderheit von Transportverpackungen im B2B-Versand, die Freistellung für Unternehmen mit jährlichem Versandverpackungs-Verbrauch im B2B-Versand kleiner 10 Tonnen, die Abschaffung der Verpflichtung zur Einschaltung Bevollmächtigter in europäischen Staaten, in denen eigene Kompetenz der Unternehmen zur Meldung vorliegt. Weiter den Entfall der Dokumentationsvorgaben für Transportverpackungen zwischen verbundenen Unternehmen und Niederlassungen im EU-Ausland (B2B), da diese ohnehin schon in das unternehmenseigene Abfallmanagement PPWE-konform eingebunden sind. „Und wir fordern einen ‚Green Gate Ansatz‘: Für jede Transport-Verpackung muss eine einmalige Erfassung und Kennzeichnung ausreichen. Diese wird beim Erst-Inverkehrbringer abgelegt und ist für alle Beteiligten dort abrufbar. Idealerweise beim Verpackungshersteller als erstem Akteur im Verpackungs-Lebenszyklus“, so Engelhardt weiter.

„Am erstaunlichsten ist für uns alle aber, dass die EU und nun auch die deutsche Bundesregierung die Verpackungsregulierung für die Unternehmen verpflichtend in Kraft setzt, obwohl sie selbst viele Details noch nicht geklärt hat. Denn bis zu 80 weitere delegierte Rechtsakte hat die EU zur Ausgestaltung der PPWR schon angekündigt. Rechtssicherheit? Bürokratieabbau? Fehlanzeige!“, so Engelhardt abschließend.

wdk-Hauptgeschäftsführer Boris Engelhardt (Quelle: wdk)

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Der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) ist die Spitzenorganisation der deutschen Hersteller von Bereifungen und Technischen Elastomer-Erzeugnissen. Er vertritt rund 200 Unternehmen mit etwa 70.000 Beschäftigten und einem Gesamtjahresumsatz von zehn Milliarden Euro.