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Pressemeldung vom 2. März 2021

wdk kritisiert Haftung und Bußgelder im Lieferkettengesetz als zu weitgehend

Nach der Verabschiedung des Lieferkettengesetzes durch das Bundeskabinett hat der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (wdk) die Regelungen als zu weitgehend kritisiert. Insbesondere die Pflicht zu Abhilfemaßnahmen bei mittelbaren Zulieferern unter bestimmten Umständen sowie die Höhe und Berechnung der Bußgelder seien unangemessen, erklärt wdk-Hauptgeschäftsführer Boris Engelhardt. Es bestehe außerdem die Gefahr, dass das Gesetz auch faktische Auswirkungen auf kleine und mittelständische Unternehmen als Zulieferer haben könne, obwohl das Lieferkettengesetz unmittelbar nur für Großunternehmen gelten soll. Diese könnten dadurch überfordert werden. Er sprach sich im Interesse eines fairen Wettbewerbs für eine europäische Lösung aus.

Engelhardt betont, dass die Ablehnung des Lieferkettengesetzes in dieser Form keine Absage an menschenrechtliche Sorgfaltspflichten bedeute und verweist auf das langjährige Engagement der Branche: „Die Unternehmen der deutschen Kautschukindustrie haben sich bereits 2014 mit ihrer Nachhaltigkeits-Charta eine verbindliche Leitlinie für faires, verantwortungsvolles und ethisches Wirtschaften gegeben. Darin bekennen sie sich zu den Zielen nachhaltiger Entwicklung und erkennen in vollem Umfang an, dass alle an der Wertschöpfungskette Beteiligten gesellschaftliche Verantwortung übernehmen müssen“. Dies beinhalte auch die Sorgfaltspflicht, menschenrechtliche Risiken zu erkennen und entsprechend zu handeln.

Engelhardt weist auch auf die globalen Aktivitäten der Branche hin und nennt als ein Beispiel die „Global Platform for Sustainable Natural Rubber“ (GPSNR), ein Zusammenschluss der wichtigsten Akteure des Naturkautschuksektors aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft. „Diese Multi-Stakeholder-Plattform wird bis 2022 ein globales Zertifizierungssystem für Naturkautschuk unter Beachtung von Ökologie, Sozialem und Ökonomie starten.“ Solche und ähnliche, von den Unternehmen getragene Branchenlösungen müssten von einem Lieferkettengesetz im Rahmen von Prüfungen anerkannt werden, fordert Engelhardt. Außerdem müsse zum Schutz von deutschen Unternehmen im internationalen Wettbewerb möglichst bald an die Stelle eines nationalen Gesetzes, das nur deutsche Wirtschaftsakteure verpflichtet, eine europäische Lösung treten.

Der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) ist die Spitzenorganisation der deutschen Hersteller von Bereifungen und Technischen Elastomer-Erzeugnissen. Er vertritt rund 200 Unternehmen mit etwa 70.000 Beschäftigten und einem Gesamtjahresumsatz von zehn Milliarden Euro.