Engelhardt betont, dass die Ablehnung des Lieferkettengesetzes in dieser Form keine Absage an menschenrechtliche Sorgfaltspflichten bedeute und verweist auf das langjährige Engagement der Branche: „Die Unternehmen der deutschen Kautschukindustrie haben sich bereits 2014 mit ihrer Nachhaltigkeits-Charta eine verbindliche Leitlinie für faires, verantwortungsvolles und ethisches Wirtschaften gegeben. Darin bekennen sie sich zu den Zielen nachhaltiger Entwicklung und erkennen in vollem Umfang an, dass alle an der Wertschöpfungskette Beteiligten gesellschaftliche Verantwortung übernehmen müssen“. Dies beinhalte auch die Sorgfaltspflicht, menschenrechtliche Risiken zu erkennen und entsprechend zu handeln.
Engelhardt weist auch auf die globalen Aktivitäten der Branche hin und nennt als ein Beispiel die „Global Platform for Sustainable Natural Rubber“ (GPSNR), ein Zusammenschluss der wichtigsten Akteure des Naturkautschuksektors aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft. „Diese Multi-Stakeholder-Plattform wird bis 2022 ein globales Zertifizierungssystem für Naturkautschuk unter Beachtung von Ökologie, Sozialem und Ökonomie starten.“ Solche und ähnliche, von den Unternehmen getragene Branchenlösungen müssten von einem Lieferkettengesetz im Rahmen von Prüfungen anerkannt werden, fordert Engelhardt. Außerdem müsse zum Schutz von deutschen Unternehmen im internationalen Wettbewerb möglichst bald an die Stelle eines nationalen Gesetzes, das nur deutsche Wirtschaftsakteure verpflichtet, eine europäische Lösung treten.