Hintergrund ist eine Klarstellung, die im Verkehrsblatt 15/2019 veröffentlicht wurde und die auch unter www.bmvi.de abgerufen werden kann. Bisher durften bei Motorrädern viele Reifenkombinationen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, ohne Eintragung oder Abnahme durch technische Dienste gefahren werden, wenn eine vom Reifenhersteller ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt wurde.
Nun ist festgelegt, dass für Bereifungen in originalen Reifengrößen eine Reifenfreigabe rechtlich nicht erforderlich ist. Für Bereifungen mit geänderter Reifengröße oder Bauart sieht die Neuregelung vor, dass eine unverzügliche Vorführung des Motorrades für eine Begutachtung nach § 21 StVZO erforderlich ist. Anderenfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Gefährts. Zu deren Wiedererlangung ist dann eine Vorführung und Abnahme bei technischen Diensten und eine anschließende Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich. Dies ist im Gegensatz zur bisherigen Regelung für den Endverbraucher mit Kosten für die Begutachtung und die Änderung der Fahrzeugpapiere verbunden.
Wie Stephan Rau, Technischer Geschäftsführer beim wdk, erläutert, werden die Reifenhersteller ihre Bescheinigungen zukünftig in „Serviceinformationen“ und „Herstellerbescheinigungen“ unterteilen. „Die Serviceinformation gilt als Nachweis der Eignung einer Bereifungskombination für Motorräder mit EU-Typgenehmigung, wenn die Reifengröße bzw. -bauart in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Diese Bereifungen sind also nicht eintragungspflichtig. Bereifungsmöglichkeiten mit abweichender Reifengröße oder Bauart werden künftig in der neu definierten Herstellerbescheinigung dokumentiert, die die Reifenhersteller nach technischer Prüfung und fahrdynamischen Tests erstellen. Allerdings stellt die Herstellerbescheinigung keine Garantie dafür da, dass die darin genannte Bereifung durch die technischen Dienste abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.“ Der wdk empfehle, nur getestete und freigegebene Reifen zu montieren und die Reifenfreigabe bzw. die neue Serviceinformation mitzuführen.