Die wettbewerbsneutrale Nutzung von Daten aus dem vernetzten Fahrzeug findet sich erfreulicherweise in dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung wieder. Jetzt kommt es darauf an, dass die konkrete Ausgestaltung auf europäischer Ebene derart erfolgt, dass das gesellschaftliche Ziel – Wettbewerbsfreiheit und Sicherung der Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher – vollumfänglich erreicht wird.
Es muss daher auf europäischer Ebene eine sektorspezifische Regulierung zum „Zugang zu im Fahrzeug gene-rierten Daten und Ressourcen“ geben – in der EU-Typgenehmigungsverordnung und in der Kfz-GVO. Nur dadurch wird sichergestellt, dass die Wettbewerbsfreiheit und damit freie Wahl des Verbrauchers durch kon-krete Vorgaben an die Automobilhersteller gesichert wird.
Schreiben an das Bundeskanzleramt
In der Zwischenzeit haben sich der wdk und andere Verbände bzw. Organisationen an das Bundeskanzleramt gewandt. In dem Schreiben richten sie den Appell, dass sich die Bundesregierung mit Nachdruck für einen zügigen Fortgang des legislativen Verfahrens einsetzt, um die Veröffentlichung des Entwurfs der sektorspezifischen Regulierung durch die EU-Kommission noch in der ersten Jahreshälfte sicherzustellen.