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Position zur Ersatzversorgungspflicht auch gegenüber letztverbrauchenden Unternehmen

Die weit überwiegende Anzahl der energieintensiven Unternehmen aus dem Mittelstand versorgt sich mit Gas und/oder Strom über Energieliefer-Verträge, die eine Laufzeit zwischen einem Jahr und drei Jahren haben (Terminmarkt). Diese Verträge werden zwischen den letztverbrauchenden Unternehmen und den Energieversorgern abgeschlossen. Für viele Unternehmen läuft der aktuelle Energieliefervertrag zum Ende des Jahres 2022 aus. Allerdings: Für den Zeitraum ab Januar 2023 können sich viele Industriekunden nicht mehr im Terminmarkt eindecken, da es de facto (fast) keine Angebote von Energieversorgungsunternehmen mehr gibt. Deshalb empfiehlt das “Bündnis faire Energiewende”, den Anspruch auf eine Ersatzversorgung auf letztverbrauchende Unternehmen auszuweiten. Denn für Industriekunden und das Gewerbe mit einem Jahresverbrauch > 10.000kWh gibt es – anders als für Haushaltskunden – keine Absicherung, über die Ersatzversorgung weiterversorgt zu werden.
 


 

BÜNDNIS FAIRE ENERGIEWENDE

Das “Bündnis faire Energiewende” als energiepolitisches Sprachrohr des industriellen Mittelstands

Der wdk ist als Gründungsmitglied im „Bündnis faire Energiewende“ aktiv. Dieser Zusammenschluss mittelständischer Industrieverbände  vertritt branchenübergreifend mehr als 10 000 deutsche Unternehmen mit ca. einer Million Beschäftigten und etwa 200 Milliarden Euro Jahresumsatz. Der Querschnittsverband VEA Bundesverband der Energieabnehmer vertritt zudem etwa 4.500 Unternehmen aus allen Branchen.

Warum die mittelständische Industrie faire Energiepreise braucht, erfahren Sie hier und auf der Homepage des Bündnisses.