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Praktische Anwendungsschwierigkeiten bei der „Winterreifenverordnung“ erfordern dringende Korrekturen

Seit Verabschiedung der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 18. Mai 2017 ergeben sich für Industrie, Handel und Verbraucher offensichtlich unvorhergesehene Probleme, die dringend einer Klärung bedürfen.

Im Kern geht es um folgende Punkte:

  • Normenkonflikt bei M+S-Motorradreifen, wenn der Speed-Index unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit liegt (Widerspruch zwischen deutschem und europäischem Recht)
  • Reifen bei wichtigen Spezialfahrzeugen, die infolge fehlender Testmöglichkeit keine 3PMSF-Kennzeichnung tragen können
  • Fahrzeuge mit C1-, C2- oder C3-Reifen, für die die Typgenehmigung derzeit keine 3PMSF-Kennzeichnung zulässt

Der wdk hat in einem Positionspapier die infolge der Novellierung entstandenen Schwierigkeiten näher beschrieben und setzt sich für die notwendigen Korrekturen ein.