Bei der Umbereifung von Motorrädern fehlt den Verbraucherinnen und Verbrauchern aktuell die Rechtssicherheit. Hintergrund ist die Entscheidung des Bund-Länder-Fachausschusses „Technisches Kraftfahrwesen” (BFLA-TK), die Verwendung von Übergrößen, die von den typgenehmigten Größen des Fahrzeugs abweichen, als „erheblichen Mangel” bei der Hauptuntersuchung eingestuft hat. Bislang haben die Unternehmen der Reifen- und der Fahrzeugindustrie seit Jahren erfolgreich in gemeinsamen Tests (nach gemeinsamem Leitfaden) Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Serviceinformationen und Bereifungsempfehlungen für den Markt erstellt. Kurzfristig fordern der wdk und seine Mitglieder aus der Reifenindustrie einen Bestandsschutz für alle bisher ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Diese würden um einen Hinweis auf § 19 II StVZO ergänzen, wonach eine entsprechende Begutachtung nicht erforderlich ist.