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Umbereifung von Motorrädern

Bei der Umbereifung von Motorrädern  fehlt den Verbraucherinnen und Verbrauchern aktuell die Rechtssicherheit. Hintergrund ist die Entscheidung des Bund-Länder-Fachausschusses „Technisches Kraftfahrwesen” (BFLA-TK), die Verwendung von Übergrößen, die von den typgenehmigten Größen des Fahrzeugs abweichen, als „erheblichen Mangel” bei der Hauptuntersuchung eingestuft hat. Bislang haben die Unternehmen der Reifen- und der Fahrzeugindustrie seit Jahren erfolgreich in gemeinsamen Tests (nach gemeinsamem Leitfaden) Unbedenk­lichkeitsbescheinigungen, Serviceinformationen und Bereifungsempfehlungen für den Markt erstellt. Kurzfristig fordern der wdk und seine Mitglieder aus der Reifenindustrie einen Bestandsschutz für alle bisher ausgestellten Unbedenk­lichkeitsbescheinigungen. Diese würden um einen Hinweis auf § 19 II StVZO ergänzen, wonach eine entsprechende Begutachtung nicht erforderlich ist.