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Gefahr ist nicht gleich Risiko

Würden Sie mit geschlossenen Augen zu Fuß eine vielbefahrene Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung überqueren? Wahrscheinlich nicht. 

Die schnell fahrenden Kraftfahrzeuge stellen eine viel zu große Gefahr dar. Das Risiko, dass Sie sich schwer oder sogar tödlich verletzen, ist extrem hoch.

Motorisierte Fahrzeuge angesichts dieser hohen Gefahr zu verbieten, wäre allerdings übertrieben. Denn Maßnahmen wie Ampeln, Zebrastreifen, Geschwindigkeitsbegrenzungen und eine aufmerksame Verkehrsteilnahme lassen das Risiko von Unfällen deutlich sinken.

Auch die Gefahren von Chemikalien kommen nicht immer zum Tragen. Entscheidend ist, ob und wie Menschen und Umwelt tatsächlich dem Kontakt mit dem jeweiligen Stoff ausgesetzt sind und welche Maßnahmen existieren, um diesen zu reduzieren.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat in dieser Woche ihren Beschränkungsvorschlag  für Bisphenol A und verwandte Stoffe zurückgezogen.  Im öffentlichen Anhörungsverfahren zu dieser Empfehlung zeigte sich, dass die Behörde die Freisetzung dieser bedenklichen Chemikalien in die Umwelt auf Grundlage von unvollständigen Informationen bewertet hat.

Ebenso wie ein Verbot von Kraftfahrzeugen kaum absehbare Folgen hätte, können Beschränkungen von Chemikalien weitreichende Auswirkungen auf unser Leben haben. Eine sinnvolle und ausgewogene Regulierung erfordert die Berücksichtigung einer Vielzahl von Gesichtspunkten. Die Konsultationsverfahren zu Beschränkungsvorhaben sind unabdingbar, damit  Betroffene ihre Kenntnisse der tatsächlichen Risiken mitteilen und auf Fehlannahmen in den Vorschlags-Dossiers hinweisen können. Ebenso zwingend ist die anschließende gründliche Neubewertung des Risikos durch die Behörde unter Berücksichtigung der hinzugewonnenen Informationen. Mit ihrer Entscheidung, den Beschränkungsvorschlag für die Bisphenole vorerst zu diesem Zweck zurückzuziehen, zeigt die BAuA ihr Verantwortungsbewusstsein.