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Lieferkettengesetze: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht

Das europäische Lieferkettengesetz fand in der Entwurfsfassung von Februar 2024 keine Mehrheit bei den EU-Mitgliedsstaaten. Auch Deutschland enthielt sich der Stimme, was in der Praxis als Nicht-Zustimmung gewertet wird.

Hierzulande gilt bereits seit letztem Jahr ein nationales Lieferkettengesetz. Die Erfahrungen der Kautschukbranche mit dieser Regulierung zeigen, dass deren Umsetzung mit erheblichem bürokratischem Aufwand einhergeht. Nicht nur die großen Unternehmen, für die das Gesetz unmittelbar gilt, müssen Informationen sammeln und bei der zuständigen Kontrollbehörde einreichen. Auch kleinere Lieferanten dieser Unternehmen müssen Dokumentationen zusammenstellen, um sich gegenüber ihren Kunden zu erklären. Eine europäische Lieferkettenregulierung würde gleiche Bedingungen für alle Unternehmen innerhalb des Marktes herstellen, indem es auch Unternehmen in den Ländern, die bislang ohne Lieferkettengesetz sind, zu diesem bürokratischen Aufwand verpflichtet.

Die nun vorerst abgelehnte europäische Lieferkettenrichtlinie geht jedoch weit über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus. Ersteres sah vor, dass Unternehmen schon ab 500 Mitarbeitenden die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeitsnormen und Umweltschutzstandards in ihrer gesamten vorgelagerten Lieferkette und auch bei den nachgeschalteten Anwendern ihrer Produkte sicherstellen sollten. Verstöße sollten nicht nur mit Geldstrafen, sondern auch zivilrechtlich geahndet werden.
Derart strenge Haftungsregeln dürften dazu führen, dass bei der Lieferantenauswahl Regionen umgangen werden, in denen besonders hohe Risiken für Missachtung von Menschenrechten und Arbeitsnormen herrschen und auch dem Naturschutz keine hohe Bedeutung beigemessen wird. Das Regulierungsziel, die Situation für die Beschäftigte in der Lieferkette und den Umweltschutz zu verbessern, wird auf diese Weise gerade dort, wo es besonders notwendig wäre, nicht erreicht.

Stattdessen sind Lieferkettengesetze nur eine von drei Vorschriften, die auf nachhaltigere Lieferketten abzielen und von denen die deutsche Kautschukindustrie unmittelbar betroffen ist. Daneben stehen die Regulierung zu entwaldungsfreien Produkten (EU Deforestation Regulation – EUDR) und die Nachhaltigkeitsberichtspflicht (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD).
Letztere verpflichtet Unternehmen dazu, Informationen zur Situation der von ihren Lieferanten Beschäftigten offenzulegen. Behörden, Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften, Kundenunternehmen und die Öffentlichkeit können sich so informieren, welche Maßnahmen das berichtende Unternehmen jeweils ergreift, um für faire Bedingungen in seiner Lieferkette zu sorgen. Für Unternehmen ist es dadurch unausweichlich, sich mit den sozialen Rahmenbedingungen ihren Lieferketten auseinanderzusetzen und an deren Verbesserung mitzuwirken.
Welche der dazu getroffenen Maßnahmen tatsächlich Wirkung entfalten, lässt sich kaum anhand einer Unterlagenprüfung vom Schreibtisch aus bewerten. Gut gemeint ist nicht gleichbedeutend mit gut gemacht. Letztendlich können nur die Betroffenen selbst beurteilen, wie sie ihre Situation wahrnehmen.

Im Naturkautschuksektor gibt es Ansätze wie die Global Platform for Sustainable Natural Rubber oder Fair Rubber, welche die Menschen am Ursprung der globalen Wertschöpfungskette einbeziehen. Verbesserungen für die Menschen in der Lieferkette stehen dort im Vordergrund. So ist denjenigen, die unsere Rohstoffversorgung sicherstellen, schneller und effektiver geholfen als mit in Unternehmen und Behörden angesammelten Datenbergen.