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Vom Wert der Zuverlässigkeit

Von Lü Buwei, einem chinesichen Politiker, Philosophen und Kaufmann, der vor fast 2.300 Jahren lebte, ist der Spruch überliefert: „Soweit die Zuverlässigkeit herrscht, lässt sich alles beherrschen.“ Diese Weisheit beansprucht auch heute noch Gültigkeit. Auch moderne Unternehmen sind auf zuverlässige Rahmenbedingungen angewiesen.

Garanten hierfür sind beispielsweise der Gesetzgeber und die Bundesregierung. An rechtlichen und politischen Vorgaben richten sich die Unternehmen aus – was bleibt ihnen sonst anderes übrig? – und müssen sich dabei grundsätzlich darauf verlassen können, dass das, was heute gilt auch noch morgen gilt. Wenn nun die Bundesregierung Ende 2016 einen Nationalen Aktionsplan Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet und dessen freiwillige Umsetzung durch die deutschen Unternehmen bis 2020 prüfen möchte, dann sollten sich eben diese auch darauf verlassen können, dass dies auch genauso geschieht.

Von dieser Verlässlichkeit scheint man im Bundesentwicklungsministerium nicht viel zu halten. Denn dort wurde, wie im Februar durch einen Zeitungsbericht bekannt wurde, ein Wertschöpfungskettengesetz erarbeitet. In dem Text, der auch dem wdk vorliegt, sind Sorgfaltspflichten von Unternehmen mit Blick auf ihre Ableger und Auftragnehmer im Ausland geplant. Dabei geht es auch um soziale Standards. Der Entwurf hat also dieselbe Stoßrichtung wie der Nationale Aktionsplan. Man braucht nicht viel Phantasie dafür, um sich vorzustellen, wie in anderen Ministerien über diesen plötzlichen Vorstoß aus der Tiefe des Raums wahrscheinlich gedacht wird. Immerhin sind im Interministeriellen Ausschuss Wirtschaft und Menschenrecht zehn Ministerien vertreten.

Auch wenn der Entwurf mittlerweile wohl eher als Diskussionsbeitrag zu werten ist, zeigt der Vorstoß, dass das Thema Menschenrechte in der Lieferkette virulent bleiben wird. Die deutsche Kautschukindustrie hat das Thema übrigens frühzeitig erkannt. In der 2014 verabschiedeten Nachhaltigkeits-Charta heißt es: „Die Kautschukindustrie bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, die ihren Ausdruck sowohl in gelebter Sozialpartnerschaft im Unternehmen als auch in der globalen Einhaltung der Menschenrechte findet. Die Branche beachtet insbesondere die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten. Sie setzt sich für die Einhaltung der nationalen Arbeits- und Sozialstandards ein.“

Frühe Vorbereitung ist eben auch eine Form von Zuverlässigkeit.